Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für Schwimm- und Aquabike-Kurse

1. Leistungsfähigkeit und Anforderungen der Teilnehmer an Schwimm und AquaBike Kursen:
Die Teilnahme an den Kursen setzt voraus, dass Sie sich in einem guten Allgemeinzustand befinden und unter keinen gesundheitlichen Problemen leiden. Durch die Anmeldung bestätigen Sie diese Voraussetzungen zu erfüllen und dass Sie in der Lage sind, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden auszuführen.

2. Kursanmeldung, Fälligkeit, Mindestteilnehmerzahl:
Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E–Mail oder mittels Kursanmeldeformular auf unserem Buchungsportal https://www.eversports.at) erfolgen. Nach erfolgter Kursanmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Mit dieser Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich und entsteht die Pflicht zur Zahlung des gesamten Kursbeitrages.
Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall sind wir bemüht, einen geeigneten Ersatztermin für Sie zu finden. Sollte ein Ersatztermin nicht gefunden werden können, so erhalten Sie den eingezahlten Kursbeitrag in voller Höhe rückerstattet. Der Kursbeitrag ist – sofern in der Anmeldebestätigung nichts anderes angeführt wurde – spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu bezahlen.

COVID-19 Maßnahmen:
Sollten Kurse aufgrund von steigenden COVID Zahlen entfallen, wird der Kursbeitrag zurückbezahlt bzw. Rechnungen storniert.

3. Preis, Übertragbarkeit:
Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person und umfassen nur die jeweils angegebenen Leistungen. Nebenkosten wie z.B. Schwimmbad Eintritt sind vom/von der TeilnehmerIn selbst vor Ort zu bezahlen und nicht im Kursbeitrag inkludiert.

4. Verhaltensrichtlinien und Haftung:
Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schwimmschule und der/die mit der Leitung einer Veranstaltung betraute KursleiterIn haftet nur im Rahmen seiner/ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen–, Sach– und Vermögensschäden, die auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.
Für Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden, wird keine Haftung übernommen.
Während des Kursbetriebes haben die TeilnehmerInnen den Anweisungen und Anleitungen des/der Kursleiter(s)In unbedingt Folge zu leisten.
Die Bestimmungen der jeweiligen Schwimmbadordnung sind unbedingt einzuhalten und bilden einen integrierenden Bestandteilt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwimmschule.
Ein ausreichender persönlicher Versicherungsschutz wird empfohlen.

5. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Gültigkeit:
Sollte eine Bestimmung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Österreichisches Recht ist anwendbar.

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